Leistungen

Meine Leistungen …

…umfassen eine sachliche, verständliche Beratung, die sich fachlich und technisch in Bezug auf das Glaser- und Tischlerhandwerk auf dem aktuellsten Stand der Technik befindet.

Durch den persönlichen Kontakt können auch damit im Zusammenhang stehende grundsätzliche Rechtsfragen beantwortet und Optionen für das weitere Vorgehen besprochen werden. Dabei profitieren Sie zudem von meiner jahrelangen Berufserfahrung im Umgang mit Streitfällen innerhalb des Bauwesens. In Auftrag gestellte Gutachten erstelle ich natürlich unparteiisch, losgelöst von Industrie und Beteiligten sowie produktneutral. Meine Kunden können sich auf meine gewissenhafte und rechtschaffende Arbeit stets verlassen.

Privatgutachten/Schlichtung im Bauwesen

  • Vorgerichtliche Schlichtung/Vermeidung von langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren
  • Zeitnahe Klärung und Lösung aller anfallenden Probleme
  • Beweissicherung/Absicherung von Ansprüchen
  • Vorbereitung eines juristischen Verfahrens
  • Beratung zur Unterstützung von Entscheidungen
  • Kostenminimierung durch mündliche Beratung und kurze gutachterliche Stellungnahme
  • Unterstützung bei Fehlerbehebungen und Sanierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit Lieferanten, Behörden u. ä.
  • Kosten- und Wertfeststellung
  • Das Werkzeug für eine objektive, unparteiische, unabhängige und sachverständige Aussage
  • Vermeidung von langfristigen Belastungen
  • Schadenanalyse
  • Zusammenstellung des zugehörigen Regelwerks (z. B. DIN-Normen, technische Richtlinien, sonstige Fachliteratur)
  • Festlegung der Soll-Beschaffenheit (Bau-Soll) bzw. des Soll-Zustandes (z.B. gemäß Werkvertrag oder den anerkannten Regeln der Technik)
  • Erläuterung der technischen Zusammenhänge
  • Festlegung der Ist-Beschaffenheit/-Zustands
  • Dokumentation durch Fotos und/oder technische Zusammenhänge
  • Ermittlung der Ursache der Abweichung vom Soll-Zustand
  • Erstellung, Berechnung und/oder Bewertung der Kosten für die Herstellung des Soll-Zustandes

Gerichtsgutachten

  • Wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeholt
  • Erfüllt besondere Anforderungen
  • Wird von öffentlich bestellten Sachverständigen in einer für die Auftraggeber verständlichen Form schriftlich abgefasst
  • Der Sachverständige selbst bewertet und beurteilt die umstrittene Angelegenheit
  • Der Sachverständige hat nicht die Aufgabe, den klärungsbedürftigen Sachverhalt rechtlich zu betrachten
  • Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien